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Einkauf und Verträge

Bürgschaftsverwaltung für Bauträger: jede Bürgschaft mit Bürge, Betrag und Ablauf

Erhaltene und gestellte Bürgschaften stehen in kanbau in einer Liste – mit Bürge, Betrag, Ablaufdatum und Status. Kurz vor dem Ablauf zeigt kanbau „Läuft bald ab“, danach geben Sie die Bürgschaft zurück oder nehmen sie in Anspruch.

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Ihr Nutzen

Was Sie damit erreichen

Enthalten in: Standard

  • 01

    Erhalten und gestellt

    Eingehende Bürgschaften von Nachunternehmern und ausgehende Bürgschaften in einer Liste, mit Summen.

  • 02

    Ablauf im Blick

    Drei Tage vor dem Ablaufdatum steht „Läuft bald ab“, danach „Abgelaufen“.

  • 03

    Am Vertrag sichtbar

    Einkaufsvertrag und Eingangsrechnung zeigen, welche Bürgschaften vorliegen.

  • 04

    Rückgabe und Inanspruchnahme

    Rückgabedatum, Inanspruchnahmen mit Grund und Konten – nachvollziehbar an der Bürgschaft.

Ablauf

So funktioniert es

  1. Erfassen

    Urkunde hochladen oder aus dem Posteingang übernehmen; Referenz, Datum und Betrag werden vorgeschlagen.

  2. Zuordnen

    Art, Richtung, Bürge, Begünstigten und Schuldner festlegen, Projekt und Einkaufsvertrag wählen.

  3. Ablauf verfolgen

    Der Status zeigt „Gültig“, „Läuft bald ab“ oder „Abgelaufen“.

  4. Abschließen

    Bürgschaft zurückgeben oder die Inanspruchnahme mit Betrag, Grund und Konten erfassen.

Welche Bürgschaften ein Bauträger führt

Ein Bauträger hat in jedem Vorhaben zwei Arten von Bürgschaften. Erhaltene Bürgschaften stellen Nachunternehmer zu Ihren Gunsten, etwa für die Vertragserfüllung, eine Anzahlung oder die Gewährleistung. Gestellte Bürgschaften gibt Ihr Haus selbst, zum Beispiel eine Rückbaubürgschaft gegenüber einer Behörde. In kanbau ist jede Bürgschaft entsprechend als eingehend oder ausgehend gekennzeichnet.

Erhalten und gestellt: alles in einer Liste
  • Ihr Vorhaben Projekt mit Einkaufsverträgen
  • Vertragserfüllung eingehend, vom Nachunternehmer bis zur Abnahme
  • Anzahlung eingehend, sichert eine Vorauszahlung
  • Gewährleistung eingehend, nach der Abnahme über die Gewährleistungsfrist
  • Rückbau ausgehend, von Ihnen gestellt, z. B. gegenüber einer Behörde
  • Bürgschaftsliste mit Status, Bürge und Summen

Zur Auswahl stehen Vertragserfüllungs-, Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs-, Bietungs- und Rückbaubürgschaft. Zu jeder Bürgschaft hinterlegen Sie den Bürgen – meist eine Bank oder ein Kreditversicherer –, den Begünstigten und den Schuldner als Adressen.

Erfassen aus der Urkunde

Sie legen eine Bürgschaft aus einer hochgeladenen Urkunde oder direkt aus dem Posteingang an. Die nutzungsabhängige Rechnungserkennung liest dabei Referenz, Ausstellungsdatum, Betrag und Mehrwertsteuersatz aus und füllt die Maske vor, soweit sie die Angaben findet. Sie prüfen, ergänzen und speichern. Wenn Ihre Urkunden in DocuWare liegen, übernimmt kanbau sie von dort (Paket Advanced).

Neue Bürgschaften stehen im Bearbeitungsstand „Offen“, danach „Geprüft“ und „Gebucht“. Ab „Gebucht“ ist die Bürgschaft nicht mehr änderbar.

Laufzeit und Fristen im Blick

Zu jeder Bürgschaft hinterlegen Sie Ausstellungsdatum, Startdatum und Ablaufdatum. Daraus ergibt sich der Status:

Beispiel: Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Rückgabe
  1. Gültig ab dem Ausstellungsdatum, hier 15. März 2025
  2. Läuft bald ab drei Tage vor dem Ablaufdatum
  3. Ablaufdatum 15. Dezember 2026, danach „Abgelaufen“
  4. Rückgabe mit Rückgabedatum, Stand „Zurückgegeben“

Ohne Ausstellungsdatum gilt eine Bürgschaft als „Angefordert“. Drei Tage vor dem Ablaufdatum erinnert kanbau mit dem Status „Läuft bald ab“ in der Liste und in der Maske; in der mobilen Liste steht „Läuft in … Tagen ab“. Ist das Datum überschritten, wechselt der Status auf „Abgelaufen“. Eine E-Mail oder Aufgabe erzeugt kanbau dafür nicht.

Zuordnung zu Projekt und Vertrag

Jede Bürgschaft gehört zu einem Projekt, auf Wunsch auch zu einer Einheit und zu einem Einkaufsvertrag. Die Auswahl des Vertrags ist auf die Verträge des gewählten Projekts beschränkt. Legen Sie die Bürgschaft aus dem Vertrag heraus an, übernimmt kanbau Projekt und Vertragspartner als Schuldner.

Im Einkaufsvertrag und in der Eingangsrechnung zu diesem Vertrag erscheint ein Hinweis mit Referenz und Betrag jeder vorliegenden Bürgschaft. Wer eine Abschlagsrechnung prüft, sieht damit, worauf er sich verlassen kann. Abgelaufene Bürgschaften sind im Hinweis markiert, zurückgegebene und stornierte blendet er aus.

Rückgabe oder Inanspruchnahme

Endet die Sicherheit, geben Sie die Bürgschaft zurück: Beim Wechsel in den Stand „Zurückgegeben“ tragen Sie das Rückgabedatum ein. Danach ist die Bürgschaft nicht mehr änderbar.

Nehmen Sie eine Bürgschaft in Anspruch, erfassen Sie je Inanspruchnahme Datum, Netto- und Bruttobetrag, Grund, Bankkonto, Sachkonto sowie Debitor oder Kreditor. kanbau summiert die beanspruchten Beträge; der Status zeigt „Teilweise in Anspruch genommen“ oder „In Anspruch genommen“. Wie Bürgschaften mit Mängeln und Einbehalten zusammenspielen, beschreibt die Seite Gewährleistung im Blick.

Alle Bürgschaften auf einen Blick

Die Bürgschaftsliste zeigt Status, Richtung, Bürgschaftsart, Projekt, Vertrag, Bürge, Summe und den beanspruchten Betrag. Summe und beanspruchter Betrag werden für die angezeigten Bürgschaften addiert.

Aus der Praxis

„Kredite, Bürgschaften und Versicherungen sind in übersichtlichen Listen dargestellt.“

Tobias Artmann, Prokurist der MFC Wohnbau GmbH, über die tägliche Arbeit mit kanbau, im Referenzinterview mit MFC Wohnbau.

Bürgschaftsverwaltung in einer Demo ansehen

Häufige Fragen

  1. In der Bürgschaftsverwaltung von kanbau führen Sie Vertragserfüllungs-, Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs-, Bietungs- und Rückbaubürgschaften. Jede ist eingehend – ein Nachunternehmer stellt sie zu Ihren Gunsten – oder ausgehend, wenn Sie selbst die Sicherheit stellen.

  2. An den Ablauf einer Bürgschaft erinnert kanbau über den Status: Drei Tage vor dem Ablaufdatum steht „Läuft bald ab“ in Liste und Maske, mobil mit „Läuft in … Tagen ab“. Nach dem Ablaufdatum wechselt der Status auf „Abgelaufen“. Eine E-Mail oder Aufgabe legt kanbau dafür nicht an.

  3. „Gültig“ heißt bei einer Bürgschaft in kanbau: Ein Ausstellungsdatum ist eingetragen, das Ablaufdatum liegt mehr als drei Tage in der Zukunft oder fehlt, und es gibt keine Inanspruchnahme. Ohne Ausstellungsdatum gilt die Bürgschaft als „Angefordert“.

  4. Ob eine Bürgschaft vorliegt, sehen Sie im Einkaufsvertrag und in der Eingangsrechnung zu diesem Vertrag: Ein Hinweis nennt Referenz und Betrag jeder Bürgschaft und führt per Klick zu ihr. Zurückgegebene und stornierte Bürgschaften blendet der Hinweis aus.

  5. Die Bürgschaftsverwaltung gehört zum Paket Standard. Das Auslesen der Urkunde nutzt die nutzungsabhängige Rechnungserkennung, die Übernahme aus DocuWare setzt das Paket Advanced voraus.

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