
Rechnungsprüfung mit externem Bauleiter: ein Link statt Mail-Pingpong
Rechnungsprüfung mit externem Bauleiter: Er prüft Eingangsrechnungen in kanbau über einen Link – Einmalcode statt Konto, Stempel und Freigabe in der Prüfmappe.
Wer Wohnungen oder Häuser als Bauträger verkauft, nimmt Geld von Erwerbern an, bevor das Objekt fertig ist. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) legt fest, wann das zulässig ist und in welchen Schritten. Dieser Ratgeber fasst die Regeln zusammen und zeigt, wie Sie Ratenabruf und Rechnung mit dem MaBV-Ratenplan in kanbau führen.
Bevor der Bauträger überhaupt eine Rate fordern darf, müssen die allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere:
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist keine Rate fällig – unabhängig vom Baufortschritt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf der Bauträger den Kaufpreis nach Baufortschritt in höchstens sieben Teilbeträgen abrufen. Die Verordnung nennt dafür Bauabschnitte mit festen Anteilen an der Vertragssumme:
| Bauabschnitt | Anteil |
|---|---|
| Beginn der Erdarbeiten | 30 % |
| Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten | 28 % |
| Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen | 5,6 % |
| Rohinstallation der Heizungsanlagen | 2,1 % |
| Rohinstallation der Sanitäranlagen | 2,1 % |
| Rohinstallation der Elektroanlagen | 2,1 % |
| Fenstereinbau einschließlich Verglasung | 7 % |
| Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten | 4,2 % |
| Estrich | 2,1 % |
| Fliesenarbeiten im Sanitärbereich | 2,8 % |
| Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe | 8,4 % |
| Fassadenarbeiten | 2,1 % |
| vollständige Fertigstellung | 3,5 % |
Aus diesen Abschnitten bildet der Bauträger seine höchstens sieben Raten, indem er mehrere Abschnitte zu einer Rate zusammenfasst. Der Ratenplan steht im notariellen Bauträgervertrag.
Die Zusammenfassung oben ist ein Beispiel; welche Abschnitte Sie zu einer Rate bündeln, legen Sie im Bauträgervertrag fest.
Für jede Einheit und jeden Erwerber gilt derselbe Ablauf: Voraussetzungen prüfen, Bautenstand feststellen, Rate abrufen, Rechnung stellen, Zahlungseingang zuordnen.
Bei einem Vorhaben mit vielen Einheiten wird daraus schnell eine umfangreiche Liste – und jede Abweichung, etwa eine fehlende Freistellungserklärung bei einem einzelnen Vertrag, muss auffallen, bevor die Rechnung rausgeht.
In kanbau trägt der Verkaufsvertrag den Zahlungsplan. Ratenzahlungspläne legen Sie als Vorlage in den Stammdaten oder projektspezifisch an und übernehmen sie beim Anlegen des Vertrags.
Weil Raten und Bauzeitenplan verknüpft werden können, fließen die erwarteten Zahlungseingänge in die Liquiditätsplanung ein. Den gesamten Funktionsumfang für Bauträger finden Sie auf der Seite Bauträgersoftware kanbau.
Die MaBV regelt für Bauträger, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Raten sie Zahlungen von Erwerbern annehmen dürfen. Sie schützt den Erwerber davor, mehr zu zahlen, als dem Baufortschritt entspricht.
Nach § 3 Abs. 2 MaBV darf ein Bauträger den Kaufpreis in höchstens sieben Teilbeträgen abrufen. Diese setzt er aus den in der Verordnung genannten Bauabschnitten zusammen.
Pakete und Preise anfragen →Vor der ersten MaBV-Rate müssen unter anderem ein wirksamer Vertrag, eine eingetragene Auflassungsvormerkung, die gesicherte Freistellung von nicht übernommenen Grundpfandrechten und die Baugenehmigung bzw. deren Bestätigung vorliegen (§ 3 Abs. 1 MaBV).
MaBV-Ratenplan →kanbau unterstützt die Abrechnung nach MaBV über den Zahlungsplan im Verkaufsvertrag. Die MaBV-Voraussetzungen werden je Unternehmen, Projekt und Vertrag geprüft, der Bautenstand je Rate markiert und aus der Rate eine Ausgangsrechnung erzeugt; die MaBV-Übersicht rechnet im Paket Advanced mehrere Verträge im Stapel ab.
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