
MaBV-Ratgeber für Bauträger: Voraussetzungen, Ratenplan und Abrechnung
MaBV für Bauträger: Fälligkeitsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 1, die Raten nach § 3 Abs. 2 und wie Sie Ratenabruf und Rechnung ohne Nebenlisten führen.
In kanbau trägt der Verkaufsvertrag den Zahlungsplan nach MaBV. Aus jeder Rate wird nach Bautenstand und geprüften Voraussetzungen eine Ausgangsrechnung, deren Zahlungseingang Sie im Banking zuordnen.
Zugangsdaten zum Demo-System erhalten Sie von uns.
MaBV-Ratenzahlungspläne liegen als Vorlage in den Stammdaten oder im Projekt und werden beim Vertrag übernommen.
Baugenehmigung, Notardatum, Auflassungsvormerkung, Freistellungsverpflichtung, Fälligkeitsmitteilung und Bautenstand werden vor dem Abruf geprüft.
Die Phasen offen, reserviert, beauftragt und storniert wirken auf den Einheitenstatus; eine Einheit lässt sich nicht zweimal reservieren.
Nachträge laufen mit eigenem Status und werden ab einer festgelegten Rate mit abgerechnet.
Aus der Rate entsteht die Ausgangsrechnung mit Anschrift aller Käufer, Briefkopf des Mandanten und ZUGFeRD-E-Rechnung.
Gebuchte Raten und Rechnungen fließen in Deckungsbeitrag und Liquiditätsplanung, Zahlungseingänge werden im Banking zugeordnet.
Verkaufsvertrag mit Einheiten anlegen; Listenpreis, Zahlungsplan, Notar und Makler werden übernommen.
Nach dem Notartermin wechselt der Vertrag in die Phase „beauftragt“; ab jetzt kann abgerechnet werden.
Erreichte Bautenstände je Rate markieren, in der MaBV-Übersicht für viele Verträge auf einmal; kanbau prüft die MaBV-Voraussetzungen und meldet Lücken.
Rate einzeln oder im Stapel abrechnen, Rechnung buchen, drucken und per E-Mail versenden.
Der Kontoumsatz wird im Banking der Ausgangsrechnung zugeordnet; der Fortschritt steht am Vertrag.
Bauträger finanzieren ihre Vorhaben zu einem großen Teil über die Raten der Käufer. Die Makler- und Bauträgerverordnung legt fest, wann welche Rate fällig werden darf: erst wenn der Vertrag wirksam ist, die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Freistellung gesichert ist und der jeweilige Bautenstand erreicht ist. Wer zu früh abruft, riskiert Streit mit dem Käufer. Wer zu spät abruft, verschenkt Liquidität.
In der Praxis heißt das: Für jede Einheit und jede Rate muss jemand prüfen, ob alle Voraussetzungen vorliegen, den Betrag berechnen, Sonderwünsche berücksichtigen, die Rechnung schreiben und den Zahlungseingang nachhalten. Bei mehreren Projekten mit Dutzenden Käufern wird daraus eine Tabelle neben der Buchhaltung – und jede Abweichung zwischen beiden ist eine mögliche Fehlerquelle.
In kanbau folgt die Erlösseite einer festen Kette: Die Projekteinheit liefert den Preis. Das Leistungsverzeichnis des Verkaufsvertrags trägt ihn. Der Zahlungsplan verteilt ihn auf Raten. Aus jeder Rate wird eine Rechnung. Weil alle Schritte in einem System liegen, gibt es keinen Abgleich zwischen Vertragsliste, Ratentabelle und Faktura.
Ein Verkaufsvertrag – in der Regel ein Bauträgervertrag über eine oder mehrere Projekteinheiten – durchläuft die Phasen offen, reserviert, beauftragt und storniert. Die Phase wirkt auf den Status der Einheit, und eine Einheit lässt sich nicht doppelt reservieren. Abgerechnet wird erst ab der Phase „beauftragt“. Beim Anlegen werden die Einheiten mit ihrem Listenpreis vorbelegt, Notar und Makler kommen aus den Projektbeteiligten. Die Vertragssumme ergibt sich aus den Positionen des Leistungsverzeichnisses.
Den Zahlungsplan übernehmen Sie aus dem Projekt, aus den Stammdaten oder legen den Vertrag ohne Plan an. Der Plan ist in Ratengruppen gegliedert und rechnet prozentual oder positionsbasiert. Eine Rest-Gruppe nimmt nicht verteilte Positionen auf. Den Sicherheitseinbehalt bilden Sie mit Vorzeichen ab, Raten tragen Kennzeichen für Bezugsfertigkeit und Schlussrechnung. Raten lassen sich vorziehen, Bautenstände markieren und kumuliert berechnen. Bereits fakturierte Raten werden festgeschrieben und können nicht mehr versehentlich geändert werden.
Baugenehmigung, Freistellungsverpflichtung, Notardatum, Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung und Bautenstand prüft kanbau vor dem Abruf. Die Angaben vererben sich vom Unternehmen über das Projekt auf den Vertrag: Eine Baugenehmigung tragen Sie einmal im Projekt ein, nicht in jedem Kaufvertrag. Fehlt eine Voraussetzung, nennt kanbau sie im Klartext. Wo es fachlich nötig ist, lässt sich die Prüfung je Ratengruppe aussetzen.
Sonderwünsche der Käufer führen Sie als Nachträge zum Verkaufsvertrag mit eigenen Phasen: offen, geprüft, gebucht und storniert. Sie legen fest, ab welcher Rate ein Sonderwunsch abgerechnet wird und mit welchem Prozentsatz die Abrechnung startet. Die Bauleiteraufstellung (Paket Advanced) zeigt gebuchte Sonderwunschpositionen nach Gewerk, den Vergabestand und die Marge zwischen Einkauf und Verkauf. Beim Anlegen eines Nachtrags im Einkaufsvertrag übernehmen Sie diese Positionen; sie bleiben mit dem Verkauf verknüpft (siehe Nachtragsmanagement).
Vertragsrechnungen entstehen nur aus dem Zahlungsplan. Die Rechnung durchläuft die Phasen offen, geprüft und gebucht; die Rechnungsnummer wird beim Buchen vergeben. Anschrift und Anrede werden auch bei mehreren Käufern automatisch gebildet, Logo und Briefkopf kommen vom Mandanten, also von der Projektgesellschaft. Für jeden Vertrag hinterlegen Sie einen eigenen Rechnungstext. Beim Druck aus kanbau entsteht eine ZUGFeRD-E-Rechnung; Validierungshinweise zeigen fehlende Angaben, bevor die Rechnung das Haus verlässt. Den Versand erledigen Sie per E-Mail, auch im Stapel, mit Mailing-Vorlagen. Mahnstufen und SEPA-Lastschrifteinzug stehen ebenfalls zur Verfügung.
Welche Rate ist erreicht, welche abgerechnet, welche bezahlt? Bei mehreren Projekten mit vielen Erwerbern beantwortet die MaBV-Übersicht das in einem Raster. Die Zeilen sind die gebuchten Verkaufsverträge mit Erwerber und Einheiten, gruppiert nach Projekt. Die Spalten sind die Raten des Zahlungsplans. Jedes Feld zeigt Ratenanteil, Betrag und Zustand der Rate.
So arbeiten Sie mit der Übersicht:
Die Spalten folgen der Nummer der Rate im Zahlungsplan. Haben Verträge unterschiedliche Pläne, zeigt der Prozentwert im Feld den Anteil des jeweiligen Vertrags. Wird eine Rate abgerechnet, während frühere Raten desselben Vertrags noch offen sind, nimmt die Rechnung diese mit; ihre Felder verweisen auf die spätere Rate. Die MaBV-Übersicht gehört zum Paket Advanced. Welche Voraussetzungen und Raten die MaBV vorgibt, fasst unser MaBV-Ratgeber für Bauträger zusammen.
Der Verkaufsvertrag beginnt im Vertrieb: Interessent, Einheit und Reservierung kommen aus dem Immobilien-CRM. Nach dem Rechnungsversand ordnen Sie den Zahlungseingang über die abgerufenen Kontoumsätze der Rechnung zu; gebuchte Belege gehen über das Buchungsjournal an DATEV – mehr dazu unter Bau-Faktura.
Die Raten aus Verkaufsverträgen sind ein Baustein der Liquiditätsplanung. Der Weg dorthin führt über den Zahlungsplan des Projekts: Jede Position ist mit einem Vorgang des Bauzeitenplans gekoppelt, mit Anker (Beginn oder Ende des Vorgangs), Versatz in Tagen und einer Wahrscheinlichkeit. Neue Verkaufsverträge erben diese Angaben; Ratenzahlungspläne in den Stammdaten ordnen ihre Raten über einen Suchbegriff dem passenden Vorgang zu. Aus Vorgangstermin, Versatz und Zahlungsziel des Vertrags errechnet kanbau den erwarteten Zahlungseingang, die Prognose rechnet mit Betrag mal Wahrscheinlichkeit. Ist eine Rate abgerechnet, gilt im Cashflow die Ausgangsrechnung statt der Prognose. Ohne Kopplung nimmt kanbau den Notartermin plus eine Pauschale. Verschiebt sich ein Vorgang auf der Baustelle, zeigt sich das beim nächsten Aktualisieren im erwarteten Zahlungseingang.
Im Projektcontrolling stehen Kaufpreise und gebuchte Ausgangsrechnungen als Erlösquelle im Deckungsbeitrag zur Verfügung. Den gesamten Ablauf für Bauträger beschreibt die Seite Bauträgersoftware.
Das Modul richtet sich an Bauträger, die Wohnungen und Häuser nach MaBV verkaufen, und an die kaufmännische Leitung, die Ratenabrufe, Rechnungen und Zahlungseingänge verantwortet. Je mehr Projekte und Käufer parallel laufen, desto mehr zählt, dass Voraussetzungen, Bautenstand und Rechnungsstellung an einer Stelle zusammenkommen. Verkaufsverträge gehören zum Standardumfang; MaBV-Übersicht mit Stapelabrechnung, Bauleiteraufstellung, die MaBV-Standarddruckvorlagen und der Druck als E-Rechnung setzen das Paket Advanced voraus. Die Preisliste schicken wir Ihnen gern zu – Pakete und Preise anfragen.
„Interessenten, Reservierungen und Verkäufe lassen sich nahtlos verknüpfen.“
Tobias Artmann, Prokurist der MFC Wohnbau GmbH, im Referenzinterview mit MFC Wohnbau.
Den MaBV-Ratenplan legen Sie nicht für jeden Vertrag neu an: Ratenzahlungspläne liegen als Vorlagen in den Stammdaten oder projektspezifisch im Projekt. Beim Anlegen des Verkaufsvertrags übernehmen Sie den passenden Plan.
Baugenehmigung, Freistellungsverpflichtung, Notardatum, Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung und Bautenstand. Die Angaben vererben sich vom Unternehmen über das Projekt auf den Vertrag; fehlt etwas, nennt kanbau es im Klartext.
MaBV-Ratgeber für Bauträger →Sicherheitseinbehalt und Schlussrate bildet der Zahlungsplan ab: Er kennt einen Sicherheitseinbehalt mit Vorzeichen sowie Kennzeichen für Bezugsfertigkeit und Schlussrechnung.
Vertragsmanagement →Sonderwünsche rechnen Sie als Nachträge zum Verkaufsvertrag ab, mit eigenen Phasen von offen bis gebucht. Sie legen fest, ab welcher Rate der Sonderwunsch abgerechnet wird und mit welchem Anteil die Abrechnung startet.
Raten für mehrere Käufer rechnen Sie in der MaBV-Übersicht auf einmal ab: Sie wählen eine Rate für alle Verträge oder einzelne Felder, und kanbau erstellt die Rechnungen im Stapel für alle Raten, deren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechnungen werden nur erstellt, gleich gebucht oder mit einer Druckvorlage gedruckt. Die Stapelabrechnung gehört zum Paket Advanced.
Die MaBV-Übersicht zeigt die gebuchten Verkaufsverträge mehrerer Projekte in einem Raster: Zeilen sind Verträge mit Erwerber und Einheiten, Spalten die Raten. Jedes Feld nennt Ratenanteil, Betrag und Zustand – bezahlt, fakturiert, fällig, Bautenstand erreicht, offen oder Voraussetzung fehlt. Die Fußzeile summiert unter anderem fakturierte, bezahlte und erreichte, aber noch nicht fakturierte Beträge.
„Fällig“ bedeutet in der MaBV-Übersicht, dass die Rechnung zur Rate gestellt und ihr Zahlungsziel überschritten ist. Raten, deren Bautenstand erreicht, die aber noch nicht abgerechnet sind, zeigt die Übersicht gesondert als „Bautenstand erreicht“.
MaBV-Raten fließen über den Zahlungsplan des Projekts in die Liquiditätsplanung: Jede Position ist mit Anker, Versatz und Wahrscheinlichkeit an einen Vorgang des Bauzeitenplans gekoppelt. Daraus und aus dem Zahlungsziel errechnet kanbau den erwarteten Zahlungseingang; ist die Rate abgerechnet, gilt die Ausgangsrechnung.
E-Rechnungen erzeugt kanbau beim Druck der Ausgangsrechnung als ZUGFeRD-E-Rechnung; Validierungshinweise zeigen fehlende Pflichtangaben vor dem Versand. Die E-Rechnung setzt die Advanced-Lizenz voraus.
Belegbearbeitung und DATEV →Alle Bereiche nutzen dieselben Daten – nichts wird doppelt erfasst.

MaBV für Bauträger: Fälligkeitsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 1, die Raten nach § 3 Abs. 2 und wie Sie Ratenabruf und Rechnung ohne Nebenlisten führen.

Das neue Cashflow-Modul in kanbau: Liquiditätsprognose per Knopfdruck, Gantt-Verknüpfung mit dem Bauzeitenplan und Aufschlüsselung nach Bankkonten für Bauträger.

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