
MaBV-Ratgeber für Bauträger: Voraussetzungen, Ratenplan und Abrechnung
MaBV für Bauträger: Fälligkeitsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 1, die Raten nach § 3 Abs. 2 und wie Sie Ratenabruf und Rechnung ohne Nebenlisten führen.
3 Beiträge zum Thema MaBV – Fachwissen und Praxis aus dem kanbau Blog.
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt, wann ein Bauträger Raten vom Erwerber abrufen darf. In kanbau hängt am Verkaufsvertrag ein Zahlungsplan mit Ratengruppen, die prozentual oder nach Positionen abgerechnet werden. Vor dem Ratenabruf prüft kanbau die MaBV-Voraussetzungen wie Baugenehmigung, Freistellungsverpflichtung, Notardatum, Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung und Bautenstand; sie werden vom Unternehmen über das Projekt an den Vertrag vererbt. Sicherheitseinbehalt und Schlussrate sind abbildbar, Sonderwünsche werden mit eigenem Status abgerechnet. Die MaBV-Übersicht rechnet Raten projektübergreifend im Stapel ab. Die Beiträge zu diesem Schlagwort zeigen, wie Bauträger Raten nach MaBV sicher abrechnen.

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